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Wohnen in der Sonnenhalde

Wir bieten erwachsenen Personen mit einer geistigen und/oder Mehrfachbehinderung den Bedürfnissen entsprechende Wohnplätze mit Rundum-Betreuung.

Abwechslungsreich, fördernd, unterstützend, wertschätzend – so soll der Wohnalltag bei uns in der Sonnenhalde sein. Die Individualität unserer Bewohnerinnen und Bewohner ist dabei genauso wichtig wie ihre grösstmögliche Selbständigkeit. Damit sich alle rundum wohl fühlen und jeder ideal betreut ist, bieten wir eine adäquate Infrastruktur, verschiedene Therapieformen (u.a. mit Therapiebad, Snoezelraum und Physiotherapie) sowie eine gute medizinische Versorgung durch unser Team. Wir bieten zudem ein interessantes, abwechslungsreiches Freizeitangebot und nehmen, zusammen mit unseren Bewohnerinnen und Bewohnern, am öffentlichen Leben teil.

Die Wohngruppen sind in der Regel mit Bezug auf Geschlecht, Alter und

Behinderungsgrad durchmischt. Die Bewohnerinnen und Bewohnern sollen, soweit machbar, die Möglichkeit haben, in der Wohngruppe alt zu werden, ohne diese wechseln zu müssen. Auf einen allfällig erhöhten Betreuungs- und Pflegebedarf wird mit flexiblen Personaleinsätzen reagiert.

Wie bieten ca. 66 Wohnplätze verteilt auf 8 Wohngruppen und etwa 7 Aussenwohnplätze in St. Gallen.

Freie Wohnplätze:
Momentan haben wir keine freie Wohnplätze

Freie Ferien-/Entlastungsplätze:
– Wohngruppe Peter & Paul
– Wohngruppe Luna

> Anmeldung

Ihr Ansprechpartner:
Carmen Pistek-Heuberger
Leitung Bereich Wohnen
T +41 71 243 90 71
carmen.pistek@ghg-sonnenhalde-tandem.ch

Wer wird aufgenommen?

Grundsätzlich nehmen wir Erwachsene beiderlei Geschlechts mit einer geistigen und/oder Mehrfachbehinderung auf, die gemäss Abklärungen der Invalidenversicherung auf einen geschützten Wohn- und/oder Arbeitsplatz angewiesen sind. Die Sonnenhalde berücksichtigt 

die Abgänger der GHG-Institutionen CP-Schule und HPS St.Gallen. Bei freier Kapazität werden auch Personen aus anderen Sonderschulen oder Institutionen, die dem oben erwähnten Behinderungsbild entsprechen, aufgenommen. Vor Aufnahme muss die erforderliche finanzielle Beteiligung des Wohnkantons zugesichert sein.